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100 Jahre Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Am 5. Mai 1919 gründeten die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften Großbritanniens, Frankreichs, Italiens, Japans und der USA auf Anregung des damaligen Präsidenten des Amerikanischen Roten Kreuzes, Henry P. Davison, in Paris die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften. Die Ausdehnung der Rotkreuz-Aktivitäten über die strikte Mission des IKRK hinaus auch auf die Hilfe für Opfer von nicht kriegsbedingten Notsituationen (wie nach technischen Unglücken und Naturkatastrophen), die auf internationaler Ebene Aufgabe der Liga werden sollte, geschah ebenfalls auf Initiative des Amerikanischen Roten Kreuzes. Dieses war bereits seit seiner Gründung auch in Friedenszeiten mit Hilfsaktionen aktiv, eine Idee, die auf seine Gründerin Clara Barton zurückging.

Mitglieder der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sind das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Diese Organisationen sind innerhalb der Bewegung durch die Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes, den Delegiertenrat der Bewegung sowie die ständige Kommission des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes als gemeinsame Organe miteinander verbunden.

Die Internationale Konferenz ist das oberste Organ der Bewegung. Hier kommen die Vertreter der nationalen Gesellschaften, des IKRK und der Föderation sowie die Vertreter der Vertragsstaaten der Genfer Abkommen etwa alle vier Jahre zusammen. Sie „trägt zur Einheit der Bewegung sowie zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts und anderer internationaler Abkommen von besonderem Interesse für die Bewegung bei“ und verabschiedet ihre Beschlüsse, Empfehlungen und Deklarationen in Form von Resolutionen. Die Teilnehmer der Konferenz wählen darüber hinaus die Mitglieder der Ständigen Kommission und können dem IKRK oder der Föderation im Rahmen der Statuten Mandate übertragen. Die Teilnehmer müssen die Grundsätze der Bewegung achten und sich als Redner jeglicher kontroverser politischer, rassistischer, religiöser oder ideologischer Stellungnahmen enthalten.

Die Vertreter der Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, des IKRK und der Föderation bilden den Delegiertenrat. Im Rahmen der Statuten „äußert sich der Rat zu jeder die Bewegung betreffende Frage und fasst, sofern nötig, entsprechende Beschlüsse“ im Konsensverfahren. Der Rat tritt in der Regel vor einer Internationalen Konferenz zusammen. Vertreter neuer nationaler Gesellschaften im Anerkennungsverfahren haben die Möglichkeit, den Sitzungen beizuwohnen.

Zwischen den Internationalen Konferenzen ist die Ständige Kommission Sachverwalter der Konferenz. Sie setzt sich dafür ein, dass die Organisationen der Bewegung harmonisch zusammenarbeiten, bemüht sich um die Umsetzung der Resolutionen der Konferenz und behandelt Angelegenheiten, welche die Bewegung in ihrer Gesamtheit betreffen. Ihr gehören neun Mitglieder an, davon fünf Mitglieder der nationalen Gesellschaften, zwei Vertreter des IKRK sowie zwei Vertreter der Föderation. Die Kommission ist zuständig für die Festlegung des Konferenzortes, des Datums, des Programms sowie der vorläufigen Tagesordnung. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, Meinungsverschiedenheiten, die durch Auslegung oder Anwendung der Statuten der Bewegung entstehen, zu entscheiden.

Zusammengefasst unter der Bezeichnung „Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung“ sind für das IKRK, die Föderation und die nationalen Gesellschaften weltweit gegenwärtig etwa 97 Millionen Mitglieder aktiv, davon ca. 300.000 Menschen hauptberuflich.